Unsere Kanzlei



Zuerst ein herzliches Grüß Gott und vielen Dank dafür, dass Sie unsere Internetseite besuchen.

Nun kurz zu unserer Kanzlei:

Herr Rechtsanwalt Meßmann ist seit November 1975 in Straubing als Rechtsanwalt tätig, seit 1979 als Mitgesellschafter in einer Anwaltssozietät, die zum 30. September 2009 aufgelöst wurde. Vom 01. Oktober 2009 bis 31. August 2011 war er als Einzelanwalt tätig. Seit 01. September 2011 übt er den Beruf gemeinsam mit Frau Kollegin Siedersbeck aus.

Als erster Rechtsanwalt im Bezirk des Amtsgerichts Straubing erhielt er im März 1987 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Berechtigung, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen, nachdem diese Fachanwaltsbezeichnung erst kurz vorher eingeführt wurde. Im Dezember 2005 erhielt er dann die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht". Diese Fachanwaltsbezeichnung wurde erst zur Jahresmitte 2005 eingeführt.

Außer diesen beiden Schwerpunkten befasste und befasst er sich natürlich noch mit weiteren Fachbereichen, wobei die nachfolgende Aufzählung nicht abschließend ist.

Frau Rechtsanwältin Siedersbeck wurde im Frühjahr 2006 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie war seither bis 31. August 2011 als Rechtsanwältin in einer Steuer- und Anwaltskanzlei als Rechtsanwältin tätig. Sie hat bereits vor der Zulassung als Rechtsanwältin den theoretischen Teil zum Erwerb als "Fachanwältin für Steuerrecht" abgelegt. Im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeit hat sie neben den üblichen zivilrechtlichen Mandaten auch Angelegenheiten mit Einschlag in das osteuropäische, insbesondere tschechischem, Recht bearbeitet. Außerdem verfügt sie über gute umgangssprachliche Kenntnisse in der englischen und italienischen Sprache und mit gewissen Einschränkungen auch in der französischen Sprache.

Abschließend freuen wir uns bereits jetzt, wenn Sie uns bei Bedarf Ihr Vertrauen entgegenbringen und uns beauftragen, für Sie tätig zu sein.