Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist aus dem heutigen Wirtschaftlichen nicht mehr hinwegzudenken.
Dies betrifft beide Seiten eines Arbeitsverhältnisses.

Eines der Hauptprobleme im Arbeitsrecht ist, dass es kein einheitliches "Arbeitsgesetzbuch" gibt, sondern die jeweiligen Regelungen in einer Vielzahl von Gesetzen verstreut sind.

Hinzukommt weiter, dass viele gefestigte Regelungen sich nirgends in einem der Gesetze finden, sondern ausschließlich Folge einer teilweise jahrzehnte langen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes sind. Dies gilt auch und insbesondere für den Bereich der Kündigungen.

Gerade die zum 01.01.2002 erfolgte Änderung des BGB hat sich auch erheblich auf das Arbeitsrecht ausgewirkt. Bis dahin geltende Rechtsprechung zum Inhalt von Arbeitsverträgen wurde und wird seither vom Bundesarbeitsgericht in erheblichem Umfang korrigiert.

Da Herr Rechtsanwalt Meßmann bereits seit langem Fachanwalt für Arbeitsrecht ist und aufgrund einer gesetzlichen Regelung zur Aufrechterhaltung dieser Bezeichnung jährlich an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen muss, ist bei ihm der erforderliche Wissensstand und Überblick über diese komplizierte Materie gegeben. Aber auch Frau Rechtsanwältin Siedersbeck ist bisher schon in größerem Umfang im Arbeitsrecht, speziell Kündigungsrecht, tätig gewesen und wird diese Tätigkeit weiterhin ausbauen.