Werk- und Kaufvertragsrecht
Nicht nur die klassischen Bauvorträge, sondern auch "normale" Werkverträge, wie die Beauftragung von Handwerkern, die Vergütungsforderungen von Handwerkern, die Bearbeitung von Mängeln, Gewährleistungsfragen usw. werden von uns bearbeitet.
Auch das Kaufrecht ist aus dem täglichen Leben nicht mehr hinwegzudenken, sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich. Hinzukommt, dass durch neue Wirtschaftsformen (online-Kaufverträge) auch noch Probleme auftreten. Speziell Frau Rechtsanwältin Siedersbeck ist in diesem Bereich bereits bisher umfangreich tätig gewesen und zwar nicht nur bei Streitigkeiten, sondern auch für die Anfertigung von Geschäftsbedingungen.