Auch hier hat in den letzten Jahren die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Änderungen nach sich gezogen (Stichwort: Schönheitsreparaturen), ohne deren Kenntnis insbesondere die Vermieterseite bei der Vertragsgestaltung und der Abwicklung eines Mietvertrages erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Nachteile erleiden kann.

Auch dieser Bereich wird von mir schon seit vielen Jahren bearbeitet.