Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Sowohl das gewerbliche als auch das private Mietrecht wird von uns beiden bearbeitet. Dies gilt sowohl für Mietmängel, Kündigungen, Mietforderungen. Speziell Frau Rechtsanwältin Siedersbeck befasst sich ferner mit dem Komplex von Mieterhöhungen im Bereich des privaten Mietrechts.

Auch im Mietrecht spielt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine erhebliche Rolle, da viele entschiedene Probleme sich nicht anhand der Gesetzestexte lösen lassen.

Mit der immer größer werdenden Zahl von Eigentumswohnungen steigen natürlich auch die Probleme innerhalb der Wohnungseigentumsgemeinschaften.

Schon frühzeitig befasste sich Herr Rechtsanwalt Meßmann mit dem Wohnungseigentumsrecht, nicht nur im Rahmen von gerichtlichen Verfahren und sonstigen streitigen Auseinandersetzungen, sondern auch in Form der Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen.