Franchiserecht
Das Franchising als Vertriebsform hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Das Franchiserecht ist in Deutschland nicht einheitlich in einem Franchisegesetz geregelt. Vielmehr setzt es sich als ein sehr spezifisches Rechtsgebiet aus einer Reihe von Rechtsgebieten zusammen. Insbesondere treten Fragestellungen aus dem Vertragsrecht, dem AGB-Recht, dem Wettbewerbsrecht, dem Arbeitsrecht, dem Lizenz- und Markenrecht sowie des Kartellrechts auf. Zudem kommt gerade im Franchiserecht den obergerichtlichen Entscheidungen eine besondere Bedeutung zu.
In unserer Kanzlei befasst sich Frau Rechtsanwältin Siedersbeck mit dem Rechtsgebiet Franchiserecht und betreut sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer in allen Fragen rund um das Franchising, wie z.B. die Gestaltung von Franchiseverträgen und deren Überprüfung oder die Beendigung von Franchiseverträgen und der sich daraus ergebenden Fragestellungen.